VollstreckungstitelRechtsberatung - Dwornig und Kucki Rechtsanwälte - Mülheim an der Ruhr und DüsseldorfEin Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Der Vollstreckungstitel bezeich-net die Parteien, den Inhalt, die Art und den Umfang der vorzunehmenden Zwangsvollstreckung. Damit ein Vollstreckungstitel vollstreckungsfähig ist, muss sein Inhalt bestimmt oder zumindest bestimmbar sein.
Vollstreckungstitel sind z.B. Urteile, Prozessver-gleiche oder vollstreckbare Urkunden (§§ 704, 722, 723, 928, 936, 794 ZPO, § 168 VwGO, § 199 SGG, § 201 II InsO). Diese kurze Darstellung kann eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Wir bemühen uns, unsere Artikel für Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten. Unsere Haftung schließen wir für die Inhalte dennoch aus. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
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