Transportrecht: Keine Mautpflicht für Fahrzeuge unter 12t auch bei Falscheingabe
OVG Münster, Urteil v. 31.03.2010 (9 A 2908/09)
In dem zu entscheidenden Fall wurde ein falsches zulässiges Gesamtgewicht in das Fahrzeuggerät eingegeben. Da dieses über 12 t lag, hatte die Behörde Bußgeld erhoben. Das Gericht entschied für den Fuhrunternehmer. Allein entscheidend ist das Gewicht des Fahrzeuges und nicht die gemachten Angaben. Allerdings die Beweislast hierfür trägt der Transportunternehmer.
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