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Spediteur
Definition
Durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung der Güter zu besorgen (§§ 453 ff. HGB). Die Besorgung der Güterversendung umfasst die Organisation der Beförderung und kann weitere auf die Beförderung bezogene Dienstleistungen beinhalten.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
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