MPU Anordnung nur bei aktuellen Hinweisen auf Alkoholprobleme
Entscheidung des VG München v. 06.03.2008, M 6 A S 08/722
Das Verwaltungsgericht München entschied, dass eine Trunkenheitsfahrt vor dem Erwerb einer EU-Führerscheins nur bei neuen Anhaltspunkten für Alkoholprobleme Begründung für eine Gutachtenaufforderung sein darf.
Aus den Gründen: ...Die Tatsache wiederholter
Verstösse gegen verkehrsrechtliche Vorschriften allein vermag die
Anordnung der Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gut-
achtens nicht zu rechtfertigen. Deshalb darf der Antragsgegner aus
der Nichtvorlage des geforderten Gutachtens nicht auf die Nichteig-
nung des Antragstellers zum Führen von Kfz schliessen...
Mit den vorgestellten Urteilen bieten wir einen Überblick über die neuere Rechtsprechung. Für die richtige Widergabe übernehmen wir keine Haftung.
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