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Lagervertrag
Definition
Mit einem Lagervertrag verpflichtet sich ein gewerbliches Unternehmen, ein Gut selbst oder bei einem Dritten zu lagern. Der Auftraggeber muß die vereinbarte Vergütung bezahlen (§ 467 HGB).
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655
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Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig 
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Aktuelles
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