KlageRechtsberatung - Dwornig und Kucki Rechtsanwälte - Mülheim an der Ruhr und DüsseldorfKlage (röm. Recht actio = Handlung) ist die Prozess-handlung, durch die der Kläger das Gericht um Rechts-schutz bittet. Die Klage muss das angerufene Ge-richt, die Parteien und den Streitgegenstand enthalten (Zivilprozess § 253 ZPO; Arbeitsrechtsstreit, Verwal-tungsrechtsstreit §§ 42, 43 VwGO; Finanzstreitverfahren §§ 40, 41 FGO; Sozialstreitverfahren § 53 SGG). Nach dem Klagebegehren richtet sich die Klageart (z.B. Lei-stungsklage, Feststellungsklage).
Im Strafverfahren wird zwischen öffentlicher Klage und Privatklage unterschieden. Ist die Klage zulässig, liegen also die Prozessvoraus-setzungen vor, so entscheidet das Gericht meist durch ein Urteil. Mit diesem weist es die Klage ab oder gibt ihr ganz, bzw. teilweise statt. Klagen können geändert (Klageänderung) oder zurück-genommen (Klagerücknahme) werden. Mehrere Klagen können miteinander verbunden werden (Klageverbin-dung). Diese kurze Darstellung kann eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Wir bemühen uns, unsere Artikel für Sie stets auf dem neuesten Stand zu halten. Unsere Haftung schließen wir für die Inhalte dennoch aus. Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen. Dwornig & Kucki Rechtsanwälte Friedrich-Ebert-Str. 32
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