Klage
Rechtsberatung - Dwornig und Kucki Rechtsanwälte - Mülheim an der Ruhr und Düsseldorf
Klage (röm. Recht actio = Handlung) ist die Prozess-handlung, durch die der Kläger das Gericht um Rechts-schutz bittet. Die Klage muss das angerufene Ge-richt, die Parteien und den Streitgegenstand enthalten (Zivilprozess § 253 ZPO; Arbeitsrechtsstreit, Verwal-tungsrechtsstreit §§ 42, 43 VwGO; Finanzstreitverfahren §§ 40, 41 FGO; Sozialstreitverfahren § 53 SGG). Nach dem Klagebegehren richtet sich die Klageart (z.B. Lei-stungsklage, Feststellungsklage).
Im Strafverfahren wird zwischen öffentlicher Klage und Privatklage unterschieden.
Ist die Klage zulässig, liegen also die Prozessvoraus-setzungen vor, so entscheidet das Gericht meist durch ein Urteil. Mit diesem weist es die Klage ab oder gibt ihr ganz, bzw. teilweise statt.
Klagen können geändert (Klageänderung) oder zurück-genommen (Klagerücknahme) werden. Mehrere Klagen können miteinander verbunden werden (Klageverbin-dung).
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