|
Kabotage
Definition
Kabotage bedutet das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ein ausländisches Unternehmen (bzw. das Recht hierauf). Der Begriff stammt aus der Seefahrt (frz. caboter (an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren). Es wird jedoch heute sowohl für den Luft-, Land- und Seeverkehr als auch für Personen- und Gütertransporte verwendet.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655
e-mail: info(a)dwornigkucki.de
Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig 
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
|
|
Aktuelles
| Mindestlohn (17.02.2009) |
| Die aktuellen Tabellen für Mindestlöhne |
| |
|