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Handelsgesetzbuch (HGB)
Definition
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das Sondergesetzbuch der Kaufleute. Für sie gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nur ergänzend
Das HGB enthält auch Regelungen für gesellschaftsrechtliche Regelungen (z.B. OHG, KG, stille Gesellschaft). Da das HGB auch einige wenige Strafvorschriften enthält, gehört es auch zum Nebenstrafrecht.
Gesetzestext
Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) aus dem Jahr 1861. Das HGB trat zusammen mit dem BGB am 01.01.1900 in Kraft.
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