Gewerblicher Güterkraftverkehr (GKV)
Definition
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen haben (§ 1 I GüKG).
Der Güterkraftverkehr wird in die folgenden Bereiche unterteilt:
- Nationaler Güterverkehr innerhalb von Deutschland oder Güternahverkehr in einer bestimmten Entfernung sowie bei bei täglichen Touren.
- Internationaler Güterverkehr oder auch Grenzüberschreitender Güter-Fernverkehr.
- Werkverkehr
- Kabotageverkehr
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
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