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Frachtvertrag
Definition
Ein Frachtvertrag (auch Beförderungsvertrag) ist ein Vertrag über über den Transport von Waren oder Gütern.
Der Frachtvertrag ist ein Vertragstyp des Handelsrechts und wird rechtssystematisch dem Transportrecht zugeordnet.
Durch den Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer, ein ihm vom Absender, Spediteur oder einem vorangehenden Frachtführer übergebenes Frachtgut gegen Entgelt (Fracht) zu dem vom Absender bestimmten Empfänger zu befördern. Die Rechtsbeziehung zwischen Absender und Frachtführer ist im HGB in den §§ 407 ff. geregelt. Daneben und meist sogar vorrangig gelten für die einzelnen Transportarten (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zahlreiche weitere Rechtsvorschriften (z. B. CMR, CIM, EVO, Warschauer Abkommen)..
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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