Eu-Gemeinschaftslizenz
Definition
Die EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt zu grenzenüberschreitendem gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der Europäischen Union und auch zu innerstaatlichen Transporten in allen Ländern der EU durch einen ausländischen Transportunternehmer aus einem Mitgliedstaat (Kabotageverkehr). Die Lizenz wird von der Verkehrsbehörde des Niederlassungsstaates auf den Namen des Transportunternehmers ausgestellt. Sie ist für fünf Jahre gültig. Die Gemeinschaftslizenz gilt für Unternehmer, deren Unternehmenssitz im Inland liegt, auch als Erlaubnis, im Inland gewerblichen Guterkraftverkehr zu betreiben (§ 5 GüKG).
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