Bahn darf nicht auf Wiederherstellung verzichten, um eine Kapazitätsüberlastung zu provozieren
VG Darmstadt 4 E 1373/05(1)
Ein Brand im Raleaisraum des Stellwerkes führte dazu, dass die Ausweichgleise des Bahnhofs Zwingenberg nicht mehr verwendet werden konnten. Durch diesen Ausfall war die Kapazität der Strecke Darmstadt - Weinheim stark beansprucht. Die DB Netz wollte auf eine Reparatur verzichten und beantragte stattdessen beim Eisenbahnbundesamt, die Kapazität verringern zu dürfen. Dieses verweigerte das EBA und wie das VG Darmstadt befand, zu Recht. Die Bahn darf bei einer hoch belasteten Strecke nicht auf eine Wiederherstellung von zerstörten Infrastruktureinrichtungen verzichten und sich von der Behörde quasi nachträglich die Minderung der Kapazität genehmigen lassen. Vielmehr muss die Bahn stets auch die Wahrung der Kapazität der Strecke beachten.
Quelle: Eisenbahnbundesamt
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