Ausfuhrerstattung
Definition (engl. export refund)
Ausfuhrerstattung (engl. export refund) ist die Zahlung der Differenz zwischen Weltmarktpreis und Binnenpreis. Sie wird gezahlt für Waren, die in Drittländer ausgeführt werden in denen der Preis unerhalb des Weltmarktpreises liegt.
siehe auch Abschöpfung
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn
Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
Friedrich-Ebert-Str. 32
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: +49 (0)208/45964-0
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel.: 0211/16384655
e-mail:
info(a)dwornigkucki.de
Vcard Rechtsanwalt Jan Dwornig 