Anpassung der Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
Angleichung der Vorschriften für Straße, Bahn, Binnenschiff
Alle drei Verkehrsträger sollen nun mit dieser Verordnung zusammengefasst werden. Gleichzeitig werden darin alle zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID, ADNR und des ADN auch für innerstaatliche und innergemeinschaftliche Beförderungen übernommen. Durch diese neue Verordnung werden alle Rechtsänderungen der drei Verkehrsträger in Form eines einheitlichen Rechtsaktes umgesetzt.
Das transportrechtliche Dezernat unserer Kanzlei wird durch Herrn Rechtsanwalt Jan Dwornig betreut.
Wir würden uns freuen, für Sie tätig werden zu dürfen.
Dwornig & Kucki Rechtsanwälte
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