Öffentliche Eisenbahnen
Abgrenzung öffentliche-, nicht öffentliche Eisenbahnen
Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen die
Eisenbahnen gelten als öffentliche Eisenbahnen, wenn sie als
- Eisenbahnverkehrsunternehmen gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden und jedermann sie nach ihrer Zweckbestimmung zur Personen- oder Güterbeförderung benutzen kann (öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen),
- Eisenbahninfrastrukturunternehmen Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur gewähren müssen (öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen),
- Betreiber der Schienenwege Zugang zu ihren Schienenwegen gewähren müssen (öffentliche Betreiber der Schienenwege).
Eisenbahnen, die nicht unter diese Kategorien fallen, gelten als nichtöffentliche Eisenbahnen.
Rechtsanwalt Dwornig ist geprüfter Absolvent des Fachanwaltslehrganges Transport- u. Speditionsrecht der Deutschen Anwaltsakademie.
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